Vorwarnung zur Radarkontrolle in Frankreich Radaranlage zum Blitzen von hinten in Südfrankreich bei BrignolVorwanrnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 90 in FrankreichHinweisschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 110 bei Regen in Frankreich

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Frankreich erheblich teurer geahndet als in Deutschland und die Blitzen schlagen hier "schärfer" an! Stationäre Anlagen sind zwar (jedenfalls auf der Autobahn) meist gut gekennzeichnet; Schilder mit „Contrôle Radar“ weisen darauf hin. Flics mit der Laserpistole halten sich aber gut versteckt...
Zudem es gibt Besonderheiten, die man kennen sollte:

Geblitzt wird auch von hinten – und es gilt die Halterhaftung!

In Frankreich sind sehr viele stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle installiert. Gerade in der Urlaubszeit erfolgen häufig auch lokale Kontrollen. Geblitzt wird schon bei wesentlich geringen Tempoüberschreitungen als in Deutschland.

Vor stationären Messanlagen wird in aller Regel gewarnt:
Erst kommt der Hinweis „Contrôle Radar“, dann ein „Rappel 130/110 oder 90" – und erst dann der Blitz. Dennoch tappen viele ausländische Fahrer in die Falle.

Zudem gibt es, insbesondere zur Ferienzeit, viele Kontrollen per Laserpistole. Dabei stehen die Flics, notfalls auch zwischen Müllcontainern, gut versteckt.

Wer tatsächlich geblitzt wird, für den ist ein Entkommen auf der Autobahn kaum möglich. Spätestens an den Mautstellen sind oft Schwärme von Polizisten im Einsatz, die Sie, direkt hinter der Schranke, auf den Seitenstreifen heraus winken. Ausreden (etwa zu einem Fahrerwechsel) kann man sich dann getrost sparen. Die bezahlte Autobahn steht nämlich unter Videoüberwachung.

Selbst auf Landstraßen sollte man sich nicht darauf verlassen, so ungeschoren davon zu kommen, wie der Fahrer des Motorrades in diesem kleinem Clip:

Zum Bußgeld reicht es aus, dass das Nummernschild erfasst wurde. Denn in Frankreich gilt auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen die Halterhaftung!

Erläuterungen zur "Halterhaftung":
Aus Deutschland ist Ihnen dieses Prinzip wahrscheinlich von Parkverstößen bekannt. Die zuständige Behörde macht sich keine Mühe, zu ermitteln, wer den Wagen widerrechtlich abgestellt hat. Das „störende“ Fahrzeug wird fix abgeschleppt, den Kostenbescheid erhält der Halter. Er haftet also, auch wenn er nicht selbst gefahren ist (und kann allenfalls versuchen, sich sein Geld bei dem tatsächlichen Fahrer wiederzuholen).

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt der Fall normalerweise anders:

Dann ermittelt die Behörde zunächst den schuldigen Fahrer war – und verschickt vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides dazu vorab einen Anhörungsbogen an den Halter. Er kann der Behörde darin mitteilen, nicht selbst gefahren zu sein. Und er kann sich gegenüber nahen Angehörigen, die er nicht verpetzen möchte, (selbstverständlich) auch auf das Recht zur Zeugnisverweigerung berufen. Ist der tatsächlich Fahrer so nicht zu ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter muss folglich für den Verstoß eines anderen nicht haften; schlimmstenfalls droht ihm ein Fahrtenbuch

Frankreich wendet das Prinzip der Halterhaftung dem gegenüber (sehr konsequent) auch bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen an:

Nach dem Blitz wird über das Kennzeichen des Fahrzeuges dessen Halter ermittelt, grundsätzlich erst einmal selbst zur Kasse gebeten – und sein Konto mit anfallenden Punkten belastet. Ob er tatsächlich gefahren ist oder eine andere Person, bleibt unerheblich. Dabei nutzt es ihm auch nichts, Angaben zur Person des Fahrers aus rechtlichen Gründen verweigern zu dürfen. Nur, wenn der Halter eine andere Person konkret belastet, vermeidet er Zahlungen und einen Punkteabzug. (Oder sogar weitere Maßnahmen wie ein Fahrverbot).

„Feinheiten“ zu der Frage, wer das Verkehrsdelikt persönlich begangen hat, interessieren die französischen Behörden überhaupt nicht:

  • Entweder können Sie als Halter des geblitzten Fahrzeuges die Person des Fahrers nicht angeben – dann wird gerade darin die Pflichtverletzung gesehen, welche zur eigenen Haftung und Zahlungspflicht führt;
  • Oder Sie wollen den Fahrer nicht benennen (weil es sich z.B. um einen Familienangehörigen handelt) – und werden auch dann statt seiner belangt.

Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte nicht zu der Annahme verleiten, die Blitzanlage habe vermeintlich auf der falschen Straßenseite gestanden und sei deshalb ungefährlich (weil sie in Richtung des ablaufenden Verkehrs gerichtet war).

"Ungefährlich" in diesem Sinne sind allenfalls mobile Anlagen solcher Art:

... davon gibt es allerdings nicht allzu viele.

Eher ist das Gegenteil ist der Fall, die Anlagen erfassen in jeder Richtung. Geblitzt wird in Frankreich, und zwar in stark zunehmenden Maße, auch von hinten. Ganz gezielt – weil die Behörden sich ja nicht im Geringsten für die Person des Fahrers interessieren müssen, um beim Halter zu kassieren. 

Nicht nur das:
Wer wegen eines Verstoßes gegen den Code de la Route angehalten wird, muss in der Regel vor Ort eine Kautionszahlung an die Polizei entrichten. Der Bußgeld- oder Protokollbescheid kommt erst viele Wochen später, ihr Geld sind sie bis dahin los. (Verjährungsfrist für einen einfachen Bußgeldbescheid = ein Jahr).

Das gilt selbst für solche Fälle, in denen Einspruch oder andere Rechtsmittel gegen einen Bescheid eingelegt werden. Es sei denn, Sie können (und wollen) dem Kadi gleichzeitig den tatsächlichen Fahrer ausliefern. Sonst verspricht es in Frankreich wenig Erfolg, gegen Geschwindigkeitsverstöße den Rechtsweg zu bestreiten. Sehr wahrscheinlich treibt man so nur die Kosten des Verfahrens in ungeahnte Höhen.

Den Europäischen Gerichtshof müssen Sie dann mit Einwendungen zu der Frage, ob es "gerecht" sei, in Zweifelsfällen den unschuldigen Halter zu belangen, auch nicht mehr bemühen. Dort wurde die französische Verfolgungspraxis, mit allen ihren Konsequenzen, nämlich bereits abgesegnet.

Allenfalls dann, wenn Sie nicht vor Ort in Frankreich angehalten werden, sondern von hier aus einen Bußgelbescheid nach Deutschland geschickt bekommen, kann sich die "Halterhaftung" positiv auswirken. Denn (bisher) verweigern die deutschen Behörden eine Vollsreckung darauf gestützter ausländischer Bußgeldbescheide. Allerdings unter der Bedingung, dass der Halter gegen den Bescheid im Ausland auch fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Falls Sie einen solchen Bescheid erhalten, sollten Sie deshalb auf keinen Fall untätig bleiben – sondern rechtzeitig fachmännischen Rat einholen!

Allerdings sollten Sie damit rechnen, dass die französischen Behörden ihnen dann bei der nächsten Einreise Probleme bereiten, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Daten zu nicht gezahlten Bußgeldbescheiden werden gespeichert...

Schließlich beachten Sie bitte auch diese Besonderheit:

Bei Feuchtigkeit auf der Straße (also „Regen“) gilt auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h. Moderne Blitzanlagen sind selbst darauf eingerichtet...
 

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Kommentare

Danke für den informativen Artikel. Der dritt letzte Absatz trifft auf meinen Fall zu. Jetzt stellt sich die Frage ob ich einen Einspruch machen soll und wenn ja, wie dieser aussehen soll, schließlich möchte ich für 90 EUR keinen Anwalt aufsuchen... VG J

90€ für +48 soll teurer sein als in D? Das glaube ich nicht.

Falsch ist auch: mobile Kontrollen sind weitaus seltener als in D und das sich stationäre Anlagen bei Regen umstellen könnten.

Einsprüche sind in diesem Fall sinnlos, da nur Formulare bearbeitet werden. Allerdings erfolgt auch kein Vollstreckungsauftrag nach D - von dem Geld sähen sie eh nichts.

@ "mnoname":
90 EUR bei "+48"? Das ist nur ein Sonderfall...
Nämlich dann, wenn das Bußgeld vor Ablauf von 15 Tagen gezahlt wird. Autofahrer auf der Urlaubsreise, die von ihrem "Glück" erst verspätet erfahren, können das kaum einhalten...
Nach Ablauf von 45 Tagen beträgt das Bußgeld bereits 375€. Dem gegenüber ist der Regelsatz DE "nur" 200€ (innerorts) bzw. 160€ (außerorts). Also deutlich weniger!
Zudem:
Bei mehr als "50+" werden in FR bis 1.500€ fällig (DE: 280€ bzw. 240€);
in besonders schweren Fällen sind es sogar bis  3.750€
Ein erheblicher Unterschied zu DE - oder?
Außerdem geht nicht nur um das Bußgeld, sondern auch um einen möglichen Führerscheinentzug: Der kann in FR bereits ab "+30 - 40" drohen, und zwar für
einen Monat bis drei Jahre. Davon ist man in DE doch weit entfernt...
 

Nö, bei mir sind die ersten 3 Briefe aus F eingetrudelt (die letzten Jahre kam überhaupt nichts mit D Kennzeichen) und bei allen wird 46 Tage ab Erstellung (die 10 Tage zurück liegt) mit verminderten 90€ für bis zu +48 angeboten.

Ab 50 wirds auch nicht sonderlich teurer, die Strafe wird gerichtlich festgelegt und ist bei kaum oder keinen Voreintragungen weit unterhalb der 1500 und das FV ebenfalls weit unter den 3 Jahren. In D wird bei den oberen Tarifen aber schnell Vorsatz vorgeworfen und verdoppelt und wir sind auch schnell bei 400 - 1200.

Habe soeben an einem Tage per Post drei Tickets aus Nancy erhalten.
Ihr werdet es nicht glauben, ich war 1 kmh, 2 kmh und 4 kmh zu schnell nach Abzug einer kleinen Toleranz.
Unfassbar kleinlich, die Franzosen!

Ich habe 3 Wochen nach meinem Spanienurlaub eine Zahlungsaufforderung von 45,-€
wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der französischen Autobahn zwischen Valence und Lyon um 1 Kmh bekommen.
Ok. Geschwindigkeitsbegrenzung ist bindend, aber 1 Km. Da könnte man schon etwas humaner sein oder?

Das würde mir nur einmal passieren, dann könnten die Franzosen ihr Frankreich für sich behalten.

Habe heute, 15.05.2014, Post aus Paris erhalten. Geblitzt am 07.04.2014 Verschickt am 07.05.2014. Geb litzt mit 144 km/h bei 130 km/h, abzgl. Toleranz 8 km/h ergibt 136 km/h. Kostet € 45,00. (Verminderte Geldbuße) zu zahlen bis 17.06.2014. Alles sehr gut erklärt, da die Franzosen ja des Geld wollen. Für 6 km/h sind € 45,00 schon heftig, aber so ist das halt.

Es freut mich zu hören, dass die "Überlegungsfrist" für EU-Ausländer jetzt offenbar regelmäßig verlängert wird. Hier in FR ist die Frist zur Zahlung der verminderten Geldbuße nach wie vor wesentlich kürzer...
Vielleicht sollte der deutsche Gesetzgeber überlegen, das System zu übernehmen. (Nicht das des "Blizens von hinten", sondern der hälftigen Geldbuße bei schneller Zahlung. Damit ließen sich wahrscheinlich viele Einspruchsverfahren vermeiden)...

Seltsam ist das STANDARTMÄSSIG 91Km (96km) mit Laserpistole gemessen wird.??? Dies war bei mir am 13.08.2014 . Bei meinem Fordermann (Franzose) der schneller als ich fuhr blitzte es nicht ? Wahrscheinlich konzentriert man sich hier speziell deutsche Autofahrer abzuzocken ! werde künftig keinen Cent mehr in France ausgeben und meine Strecken Richt.Freiburg nicht mehr über France wählen.Lieber paar Km mehr fahren als sich über Abzocke dieser Art zu ärgern !!!
Tolle EU Einstellung !!!
Gr-Peter

VORSICHT! ERHÖHTES RISIKO!
Wurde am 15.04.14 auf der A 31 um 13:19 und um 13:50 geblitzt, einmal (nach Abzug der Toleranz) 19 und das zweite Mal 3 zu schnell. Die Briefe sind zum ersten Fall am 4.6. im zweiten Fall am 13.6. eingegangen. Bußgeld bei Bezahlung bis 20.06. jeweils 45€. Nachfragen bei der angegebenen Telefonnummer sind sinnlos, da die Deutschsprachkenntnisse unzureichend waren. Nur soviel war herauszubekommen: Bei Anforderung kann ein Foto zugeschickt werden. Geht man von der Zustellungsdauer der ersten Schreiben aus, läuft man Gefahr, in die nächste Bußgeldkategorie, in diesem Fall jeweils 68€ aufzusteigen. Beratung bei Anwalt erwies sich als nutzlos. Fazit: Da ich seit über 20 Jahren (teils mehrfach im Jahr) nach Frankreich fahre, kann es sich nur um eine neue Kontrollstrategie handeln, die Geld bringen soll. Als deutscher Autofahrer ist man auf 130 sozialisiert und sehr schnell leicht drüber. Also Tempomat auf 130!

Es ist zwar richtig, dass ein Foto angefordert werden kann. In DE wäre das auch ein normales Vorgehen (um zu sehen, was die Bußgeldbehörde an Beweismitteln hat. Hier in FR nutzt es aber wahrscheinlich wenig, darin liegt ja der Unterschied:
Denn im Zweifelsfall treffen das Bußgeld - und die Punkte - immer den Halter des Fahrzeugs, auf den Fahrer kommt es dabei nicht an!
Dass man bei Überschreitung der Zahlungsfrist in die "nächste" Bußgeldkategorie aufsteigt, ist dabei noch ein Glücksfall. In der Regel gilt: Eine Zahlung innerhalb der Frist halbiert das eigentliche Bußgeld, eine Fristüberschreitung verdoppelt es...
Einen Freund von uns hat es vor wenigen Tagen richtig hart getroffen:
Er erhielt einen Bußgeldbescheid von 160 EUR, als Zahlungsziel den 30. Mai 2014. Bei fristgerechter Überweisung sollten es "nur" 80 EUR sein.
Der Tatvorwurf erschien ihm unberechtigt, deshalb wurde eine Korrespondenz mit der Behörde angefangen. Darauf ließ sich die Bußgeldstelle auch ein, sie forderte einige Belege an (die mit dem Fall allerdings wenig zu tun hatten).
Die wechselseitige Korrespondenz zog sich so über die gesetzte Zahlungsfrist hin - 
und am 06. Juni flatterte ein neuer Bescheid ins Haus: 320 EUR (wg. Fristablauf)!
"Das kann doch nicht wahr sein", dachte er (in DE hätte ich genau so gedacht) und suchte hier einen Rechtsanwalt auf. Dessen Rat: "Erst einmal alles bezahlen - und dann nachträglich versuchen, sich etwas von der Behörde zurück zu holen"...
Ob ein solcher Rat hilfreich ist, sei dahin gestellt. Lehrreich scheint mir dennoch zu sein! Leider.
 

Habe heute Post aus Frankreich erhalten. Gemessen 96 km/h, abzüglich Toleranzen 91 km/h, erlaubt waren 90 km/h, also 1 km/h zuviel macht:
Verminderte Geldbusse 45 €, (innerhalb 46 Tagen)
pauschale Geldbusse 68 € (47 bis 76 Tagen),
erhöhte Geldbusse 180 € ( ab dem 76em Tag)
Wohlgemerkt für 1 km/h zuviel !!!
Dieses Land sieht mich nie wieder ! Kann auch leider keine gute Werbung dafür machen.
Wenn die Touristen so abgezockt werden, betet, dass ich in Deutschland keinen Franzosen erwische, der hier was falsch macht . . .
Sowas merkt man sich.

...wie schon geschrieben:
In Frankreich sind die Blitzen oft wesentlich schärfer eingestellt als in Deutschland!
Auch dort würde es allerdings ein "Knöllchen" geben, wenn (nach Abziug der Toleranz) "nur 1 km/h zuviel" übrig bleibt...

Vom "Touristen abzocken" kann keine Rede sein: die Franzosen zocken alle ab, die zu schnell fahren, ohne Rücksicht auf Landesherkunft, Geschlecht, Konfession, oder Hautfarbe. Auch ihre eigenen.

Ich habe mich auch geärgert, als ich heute die Zahlungsaufforderung bekam. Bei Geschwindigkeitsgrenze 110 km/h, gemessen nach Toleranzabzug 116. Also, für 6 km/h zu schnell €45 ermäßigt. Das fühlt sich hart an.

Dass die bereits beim 1 km/h kassieren ist wahrscheinlich nach dem Motto "wirklich ist er viel schneller gefahren, wir haben ja die Toleranz abgezogen" (ob das Gedanke falsch oder richtig ist, das sei zunächst hingestellt). Die Bußgelder scheinen mir immer noch heftig zu sein. Auf der anderen Seite, ist's in GB und NL noch härter. Erheblich.

Jetzt verstehe ich, weswegen die Franzosen fast alle einen Tick langsamer als die angegebene Geschwindigkeitsgrenzen fahren. Bei meinem letzten Besuch (frühe 1990er Jahren) war's anders.

Einzige Trostpflaster: Kreditkarten werden akzeptiert. Wer mit Amazon-VISA bezahlt kriegt wohl wenigstens Punkte zum nächsten €10,00-Gutschein.

Und zukünftig werde ich die angegebene Geschwindigkeitsgrenzen genauer beachten. Alles andere hilft nix.

Danke, pcastine, für diese Anmerkungen..
 
Tatsächlich sind die scharfen Kontrollen ärgerlich, wenn es einen selbst erwischt hat. Ein "Knöllchen" wegen derat geringer Vergehen zu bekommen, das nervt richtig...
 
Aber richtig ist auch:
Jedenfalls bei Verkehrsverstößen gilt in Frankreich "gleiches Recht für alle"! Kein Grund, sich hier als Tourist - im Straßenverkehr - abgezockt zu fühlen.
 
Und:
Man kann im Allgemeinen auf den Autobahnen sehr viel entspannter fahren als in Deutschland (Ausnahmen: in der Urlaubszeit, an den Hauptreisetagen). Selten wird gedrängelt, zum Überholen von LKW wird meistens Platz gemacht. Insoweit haben sich die Verhältnisse seit Einführung der "pingeligen" Kontrollen gebessert. 
 

und was soll ich sagen? An der Grenze zur Schweiz fuhr ich 56 km/h anstatt 50.
Abzüglich Toleranz 51 km/h. Ich muss 90 Euronen bezahlen.

"an der Grenze zur Schweiz" - also noch in Frankreich?
Und 90 EUR - war das innerorts?

Ich finde es schon bedenklich, wenn man seinen Frust in solche Rachegelüste kanalisiert... Was bitteschön soll ein normaler Franzose in Deutschland dafür können, dass Sie einen Bussgeldbescheid in Frankreich wegen offensichtlich zu schnellem Fahren kassieren und diesen dann als zu überhöht empfinden? Solange es sich nicht um Hollande oder einen anderen hochrangigen Politiker handelt, kann doch ein normaler Franzose nichts für die Bussgeldgesetzgebung in F. Wenn dieser Franzose in D was falsch macht, können Sie schon darauf vertrauen, dass die Deutschen Gesetze greifen und der Franzose dementsprechend geahndet wird. Da braucht es Sie nicht dazu. Vielleicht wäre es besser, mann macht sich Gedanken über ein Land und dessen Gesetze, BEVOR man dort hinreist? Dann wüsste man eventuell, dass die Bussen dort so hoch sind. Und ausserdem nicht nur für Touristen, sondern auch für die Einheimischen.

Habe heute Post aus Frankreich bekommen. Geblitzt am 9.8.2014: Nach Abzug der Toleranz blieben 50 + 1 km/h übrig; Überschreitung um 1 km/h. Verminderte Geldbuße:
sage und schreibe 90 €.
Ein Land am Rande des Abgrundes muss wohl zu solchen Mitteln greifen.

PS: Bin in Dtl. noch nie geblitzt worden und fahre seit über 40 Jahren unfallfrei.

Bonjour Jupp,
hat die "verminderte Geldbuße" noch 90 € betragen?
Eigentlich müsste doch das übliche Angebot gelten; also: kurzfristige Zahlung/ halber Preis...

Auch meine Post aus F verpflichtet mich zur Zahlung von 90 € wegen Fahren mit 51 km/h (nach Toleranzabzug von 5 km/h) im Stadtverkehr, wo 50 km/h erlaubt waren. Leider keine Halbierung des Zahlbetrages -- die 90 € sind bereits das Sonderangebot bei schnellem Zahlen, ansonsten wird mit 135 € "Normaltarif" bzw. 375 € für zu spätes Bezahlen gedroht. Ganz schön üppig für 1 km/h Überschreitung! Bin für jeden Tipp zur Abwendung der Abzocke dankbar.

Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsüberscheritung innerhalb der Ortschaft, wahrscheinlich liegt der höhere Betrag daran. Dennoch sind 90 € in der Tat "üppig"!
Von einem Gast der Webseite (Paul) wurde ich jetzt darauf hingewiesen, dass der Bußgeldbescheid in der Sprache des Landes abgefasst sein müsse, "in der das Fahrzeug angemeldet ist".
Genauer: in der Sprache des Dokumentes der Immatrikulationsbescheinigung des Fahrzeuges oder einer der offiziellen Sprachen des ausstellenden Landes. Hier ist der zugehörige Link:
 
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F15097.xhtml

Da es in DE nur eine offizielle Landessprache gibt, wäre Frankreich demnach verpflichtet, den Bescheid - insbesondere eine Rechtsbehelfsbelehrung - in deutscher Sprache abzufassen...
Ob das jeweils der Fall ist, weiß ich nicht. Und ob es sich wirtschaftlich lohnt, (falls der Bescheid nicht in Deutsch angekommen ist) wegen eines Formverstoßes dagegen vorzugehen, dürfte leider zweifelhaft sein...

Hier noch der Kommentar von paul (Gast):
Ich habe nach 8 Monaten ein Knöllchen aus F bekommen - in D wäre es nach 3 Monaten längst verjährt! Von den 4 angegeben Zahlungsarten sind 3 von D aus nicht durchführbar und die vierte per Internet eine Zumutung. Eine Kontonummer plus Bankleitzahl gibt es nicht!
 
Im Übrigen muss so ein Bescheid in der Sprache des Landes, in der das Fahrzeug angemldet ist, verfasst sein:

Celui-ci est adressé au contrevenant dans la langue utilisée dans le document d'immatriculation de son véhicule ou dans une des langues officielles du pays d'immatriculation de son véhicule.
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F15097.xhtml
 
Da man mir auch nach mehreren Anrufen ( ja, ich spreche Französisch☺) unter den angegeben Telefonnummern nicht sagen konnte, wohin ich mein Bußgeld überweisen soll, habe ich den ganzen Kram weggeworfen.

 

Hallo, ich soll für 1km zu schnell 45,- zahlen. Ein schlechter Scherz. Diesen Franzosen sollte man bei Einführung einer Maut den 3-fachen Satz abziehen. Das sind die größten Wegelagerer und Anti-Europäer schlechthin. Ich werde heute mal meinen Anwalt fragen.

Nach Abzug der Toleranz 91 kmh. Erlaubt waren 90 kmh in Montigny Les Metz.
Sonderangebot: 45 €.
Jaja, ich war zu schnell. Trotzdem eine Frechheit bei dieser minimalen Überschreitung!
Ich war 3 Wochen in Frankreich und habe eine Menge Kohle beim Vermieter, Restaurant, Tankwart, Weinhändler und Maut-Stelle gelassen.
Über sowas kann ich mich aber so aufregen das ich mein Geld demnächst in einem deutschen Urlaubsort ausgebe.

Was soll die Lamentiererei über die Bussgelder? Ich fahre seit Dekaden mehr oder weniger regelmäßig in Frankreich und ich wurde überhaupt noch nie geblitzt. Geht doch! Einfach mal den persönlichen Anspruch darauf, schneller als erlaubt zu fahren, vergessen und nie wieder kommt ein Knöllchen.

Wer nach Abzug der Toleranz immer noch 1km/h zu schnell war, der konnte auf seinem Tacho sehr deutlich sehen, dass er schneller war als erlaubt. Was soll also die Jammerei?

Ich habe auch zwei Briefe bekommen. Jeweils 5 km zu schnell, einmal € 45 und einmal € 90. Ist ärgerlich, finde ich aber völlig richtig. Solch ein System sollte es auch in Deutschland geben, dann würde viel vorsichtiger gefahren.

mir geht es auch so mit den 1km/h darüber, soll ich nun wirklich zahlen ?

was passiert wenn nicht ?

Das ist eine gute Frage!
Seit Ende Oktober 2010 innerhalb der EU ein Abkommen in Kraft getreten, das die Vollstreckung von Geldbußen innerhalb der Mitgliedsstaaten ermöglicht. Ab einem Betrag von mindestens 70 Euro werden demnach ausländische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt. Grundsätzlich ist dieser Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen, die "Bagatellgrenze" kann deshalb schon bei einem Bußgeld von 50 € zzgl. 25 € Verfahrenskosten überschritten sein.
Wenn es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht, wird in Frankreich der  Grundsatz der Halterhaftung angewendet - in Deutschland aber nicht. Deshalb soll die Amtshilfe bei derartigen Delikten dann nicht greifen, wenn der Halter im Ausland (hier also in FR) bereits Einspruch eingelegt hat.
Leider liegen uns noch keine zuverlässigen Erfahrungsberichte darüber vor, ob/wie streng dieses Abkommen in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird...
Im Zweifel also: lieber zahlen.
 

Hallo Zusammen,

hat noch keiner von euch Einspruch eingelegt und Erfahrungen gesammelt?

Zitat:
" Halter-Haftung ausgeschlossen

Deutschland habe bei der Umsetzung des EU-Rahmenabkommens zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern die Rechte des Autofahrers allerdings vorbildlich gewahrt. So verweigern die deutschen Behörden eine Vollstreckung von Bußgeldern auf Basis einer Halterhaftung.

In Italien, Frankreich und den Niederlanden wird generell der Halter des Fahrzeuges zur Kasse gebeten, auch wenn er bei dem Verkehrsverstoß nicht selbst der Fahrer war.

"Das widerspricht dem Grundstz der Unschuldsvermutung in Deutschland", erläutert Michael Nissen. Deshalb werde eine Vollstreckung solcher Bußgeldbescheide auch künftig verweigert – allerdings unter der Bedingung, dass der Fahrzeughalter fristgerecht im Ausland Einspruch eingelegt hat."

Quelle:
http://www.rp-online.de/leben/auto/ratgeber/eu-knoellchen-was-autofahrer...

Was passiert bei einem einspruch des Halters begründet durch die Halterhaftung?
Ich mein, Bescheide wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitung am Fließband anzufertigen und rauszu schicken ohne Chance auf bestand macht ja keinen Sinn?

Danke, @"beschde", dass diese Frage nochmals aufgegriffen wird!
Denn einerseits wird die Vollstreckung in DE nur dadurch gehindert, dass der Betroffene seinen Einspruch im Ausland einlegt. Und dabei sind Fristen zu wahren!
Andererseits ergibt sich ein wirkliches Problem aus der Speicherung "offener" Forderungen französischer Bußgeldbeischeide bei den hiesigen Behörden:
Ein Freund von uns meinte, aufgrund seines ausländischen Kfz-Kennzeichens könne ihm nichts passieren (zumal seine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit fast zwei Jahre zurück lag). Bis ihm kürzlich, ablässlich eines Besuches, bei einer Routine-Verkehrskontrolle der Wagen durch die "Flics" stillgelegt wurde. Erst nach Bezahlung des ursprünglichen Knöllchens, zzgl. aller darauf aufgelaufenen Kosten (das waren einige...) konnte erdie Fahrt fortsetzen.
Also:
Hat kann vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten, ob/wie in DE aus den französischen Bußgeldbescheiden vollstreckt wird? Oder kennt jemand eine neuere Fundstelle aus der einschlägigen Literatur?

Ich habe heute einen Bußgeldbescheid über € 180,- in französischer Sprache als Einschreiben mit Rückschein erhalten. Und zwar wegen exakt dem gleichen Delikt für das ich zuvor bereits € 45,- bezahlt hatte. Nur der Ort und das Datum haben sich geändert. Das erscheint mir ausgesprochen seltsam, zumal ich mich nicht erinnern kann jemals in diesem Ort gewesen zu sein.

Ich fahre seit vielen Jahren mehrfach im Jahr nach Frankreich in Urlaub. Ich esse dort gut, kaufe diverse Artikel-lasse also immer viel Geld da.
Im letzten Oktober wurde ich zum ersten Mal geblitzt UND das gleich drei Mal am Tag. Einmal 1, dann 4 und dann 7 kn/h zu schnell. Insgesamt also 135 Euro!
Schade, dass ein Land sich entscheidet, sich auf diese Weise zu sanieren. ABER: zu kurz gedacht!! Ich werde mich in diesem Land nach so vielen Jahren nicht mehr blicken lassen und will ich nach Spanien flieg ich! Ergo: Herzlichen Glückwunsch zu 145 Euro. Schade nur, dass euch nur durch mich jährlich ca. 3000 Euro fehlen werden. Sau gute Politik!

War über Ostern in Paris und wurde auf der Rückfahrt geblitzt, 4 Kmh zu schnell und soll nun 45 Euro berappen. Ich finde da könnte man etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen........aber das Land ist eh verloren. ............

Ich fuhr seit 1986 immer mal wieder gern nach Frankreich. Nun wollte ich einer guten Freundin die auf einem Auge erblindet ist und auf dem anderen Auge droht zu erblinden, das Land zeigen. Es waren ein paar schöne Tage. Wir hatten zwei Rennräder dabei und fuhren mit dem Cabriolet - so war ich fast immer eher ein Verkehrshindernis. Zwei Tage nach dem wir zurück sind finde ich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten - ich erwarte weitere. Ich fuhr auf der Landstrasse eher 60/65 als 70 und habe wohl wegen der Räder nicht immer abruppt genug gebremst, vor den Ortschaften. Ich soll 4 km/h zu schnell gewesen sein und 90 Euro zahlen. Auch ich werde mich so bald nicht mehr nach Frankreich begeben. Schade, die Gendarmerie habe ich wegen ihrer Menschlichkeit immer gemocht. Wie kommt es, das sich Europa in so vielem so negativ auswirkt?

Da es mich auf einer Tour auch aufgrund der ziemlich genau eingestellten Blitzer mehrfach erwischt hat (die deutschen Blitzer lösen eigentlich erst bei einer Überschreitung von 9 km/h aus) und ich jeweils nach Abzug der Toleranz von 6 km/h nur 1 km/h zu schnell war, wollte ich mich über Möglichkeiten der Kulanz informieren.

Nachdem ich die infantilen und teilweisen lächerlichen Kommentare auf diesen Artikel gelesen habe, zahle ich doch gerade erst recht gerne mein Bußgeld.
Wer hier schreibt, daß "ihn das Land nicht mehr sieht", bringt mich wirklich zum Fremdschämen. Leute, das glaubt Ihr doch selbst nicht, was Ihr da erzählt!
Nächstes Jahr seid Ihr wieder da und keiner denkt mehr an die paar Euro. Ihr seid zu schnell gefahren, habt Euch nicht informiert und wurdet erwischt. Daran ist niemand schuld außer Ihr selbst.

Ein großes MERCI für diesen Kommentar, @Anonymous!

Hallo,

also ich würde jetzt erstmal eine Zahlungsaufforderung abwarten ob da überhaupt noch etwas kommt. Am Ende treiben das die deutschen Behörden ein und dann kann man immer noch Widerspruch einlegen.

Ich habe bisher noch kein Ticket bezahlt. Aus England kamen ganz viele Inkasso Rechnungen. Ich erinnere mich noch. Das war wegen einem Parkticket ca. 80 Pfund. Das waren am Ende 250 Pfund mit Gebühren und co. Die allerletzte Mahnung waren dann Allerdings nur noch 180 Pfund, weil sie eingesehen haben, dass ich scheinbar nicht in der Lage bin zu bezahlen. Aber mir waren damlas die 80 Pfund schon zu teuer.

Dann kam Italien (zona limitato traffico) das war toll. Da aber die doch echt ein Bild von meinem Auto gemacht von hinten. Die meinten echt, Das dieses Bild 80€ Wert wäre. Da kamen auch einige Mahnschreiben. sogar per Einschreiben aus Italien. Naja, nach einem halben Jahr geben die dan irgendwannmal wieder Ruhe.

Jetzt habe ich ein neues Ticket aus Frankreich bekommen. Diesmal ist es neu für mich, weil es erstmals auf Deutsch geschrieben ist.

Ich ignoriere das jetzt mal bis die deutschen behörden kommen und dann legen ich Widerspruch ein.

Ich habe gehofft hier Erfahrungen zu bekommen, aber hier werden alle nur geblitzt. Lösungen gibt es allerdings keine.

Beste Grüße

Andy

uuups - da wäre ich nicht so optmistisch!
Wenn das "Ticket" aus FR schon in deutscher Sprache gehalten ist, gibt es keinen Grund, es DESHALB anzugreifen (bisher war das meistens anders; die Bescheide wuren oft nur auf Französisch abgesetzt).
Und, wie schon im Artikel geschrieben:
Ab einer gewissen Höhe des Bußgeldes sollten die deutschen Behörden es nur dann nicht für die Franzosen beitreiben, wenn man schon vorab (also hier, in FR) das Rechtsmittel bei der zuständigen Behörde eingelegt hatte...
 

Hallo, wir haben leider total vergessen, die erste Zahlungsanforderung zu überweisen. Jetzt haben wir ein Einschreiben bekommen und sollen 144 bzw. (wen wir nicht sofort zahlen) 180 EUR überweisen.

In Deutschland könnten wir jetzt sagen, wir hätten den ersten Brief nicht bekommen. Das heißt dann "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so ähnlich.

Hat das schon mal jemand bei den Franzosen versucht? Wie habt ihr es formuliert und wie ist es gelaufen?

Merci für eure Tipps!

Hallo,

wir fahren seit sehr vielen Jahren nach Portugal, also durch Frankreich hindurch. Bis letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme.

Letztes Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt, nach Abzug der Toleranz war ich 1 KM !! zu schnell. Dieser KM kostete mich mit dem "Sofortzahler-Rabatt" € 45,--.

Jetzt im November wurde ich wieder geblitzt, nach Abzug der Toleranz, 1 KM !! zu schnell, d.h. wieder € 45,--.

Nachdem ich auch obige Beiträge gelesen habe, werden meine Zweifel doch ziemlich stark, ob es bei diesem 1 KM !! Geschwindigkeitsübertretung "korrekt" zugeht.

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ganz bewusst "abgezockt" ggfls. manipuliert wird.

Widerspruch einzulegen und sich mit den französischen Behörden rumzuärgern, haben ich bei € 45.-- keine Lust, dabei wird mit Sicherheit nichts herauskommen.

Aber das wäre doch mal ein Thema für den ADAC diese doch überaus häufige Geschwindigkeitsübertretung von 1 KM !!! unter die Lupe zu nehmen.

Liebe Grüße
Portugalia

Hallo Portugalia,
tatsächlich ist das ein Thema, dem sich der ADAC einmal (wieder) annehmen sollte. Denn viele Urlauber sind davon betroffen und fundierte Informationen nicht leicht zu finden. Vor allen Dingen dürfte der ADAC aufgrund seiner vielen Mitglieder auch genau wissen, wie es faktisch mir der Vollstreckung ausländischer "Knöllchen" in DE aussieht...
Dass es eine "1 km/h - Falle" gibt, glaube ich allerdings nicht (zumindet nicht für FR). Denn einerseits macht es ja keinen Sinn, eine derart knappe Überschreitung fälschlich zu behaupten. Andersereits ist jetzt ein französischer Bekannter an mich heran getreten, der für einige Tage mit dem Pkw in DE unterwegs war - mit einem identischen Problem:
Er wurde zweimal während seiner Tour geblitzt. Und in jedem der beiden Fälle blieb nach Abzug der Toleranz "ein km/h zu viel" stehen!
Sein einziger Trost war, dass diese Überschereitung (außerorts) mit nur 10 EUR geahndet wurde (also billiger als hier, in FR). Gezahlt hat er nicht; er will abwarten, ob die deutschen Behörden diesen geringen Batrag tatsächlich vollstrecken. Ich bin auf das Ergebnis gespannt!!!

2014 bin ich in FR (LOON PLAGE VERS DUNKERQUE, GRANDE SYNTHE) auch Opfer mit 4 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung geworden. Statt 110 bin ich 114 gefahren. Mein Navi-Warngerät hat zu spät angezeigt. Ich habe 45 Euro bezahlt, weil man nicht drum herum kommt. Die Zahlungsaufforderung war 7 Seiten lang und in französischer und deutscher Sprache abgefasst und klang wie eine regelrechte Bedrohung.
Allerdings:
1. Ich bin permanent die ganze Strecke viel zu schnell gefahren - teilweise 160 kmh - und habe daher noch sehr viel Glück gehabt.
2. Ich fahre nunmehr jährlich von Deutschland aus über Ostende und mit der Autofähre nach Ramsgate. Calais meide ich seitdem. Im Ganzen gleicher Preis. Dadurch vermeide ich französische Straßen. Frankreich ist für mich "out".
3. Ich bin nicht bereit, den französischen Staat mit meinem Geld zu sanieren.

Es grüßt Fidelius

Hallo,

bei mir ist es noch schlimmer. Ich bekomme einen Strafzettel für meinen Anhänger wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich. Ich war aber nicht in Frankreich und mein Anhänger steht in der Garage und wurde seit Monaten nicht genutzt, war daher nicht in Frankreich. Was mache ich jetzt?

Grüße

...auch wenn wir nicht erfahren, wie hoch die Geschwindigkeitsübetrschreitung war:
In einem wirklich eindeutigen Fall sollte immer und fristgerecht das richtige Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden, um ihn nicht rechtskräftig werden zu lassen! Dann darf man (einigermaßen) sicher sein, dass die deutschen Behörden auch bei höheren Bußgeldern von einer Vollstreckung im Rechtshilfeverfahren absehen. Soweit es möglich ist, würde ich die frz. Behörde dann bereits innerhalb des Rechtsmittels darauf hinweisen, dass der Hänger nicht in Frankreich unterwegs war.

Hallo zusammen
Ich habe kurz eine frage, ich wurde seit zwei tage in Frankreich geblitzt worden und ich erwarte jetzt meine strafbusse kann mir jemanden sagen bitte ob diese Strafzettel kommt mit foto des fahrers oder nur schrieben bitte.
Es itreresiert mich, da ich mit dem Geschäfts auto unterwegs war und jemand ändertest ales mich gefahren ist, was eigentlich nicht erlaubt ist bei meine Arbeitgeber. Danke

na ja, du kannst nur hoffen dass du etwas zu schnell gefahren bist, denn bei z.b. einer Begrenzung von 90 km/h, wenn du z.b. mit 97 geblitzt wirst, bezahlst du nach Abzug von 5 % (5 km Abzug) für die 92 km/h 45 Euro reduziert. Bist du aber 100 gefahren, (im 90er) bezahlt du gar nichts! ist das nicht toll. Wenn man schneller fährt kostet es nichts! Der Grund ist dass ab 100 der Abzug 10 % ist!! Das heisst 100 gefahren, minus 10 % gleich minus 10 km/h, somit ergibt dies Geschwindigkeit von 90 Km/h da ja die Begrenzung 90 km/h war, kostet es nichts. Also, immer einen Tick schneller fahren, dann gibt es keine Busse!!!

...normalerweise werden die Bescheide ohne Foto versandt - denn bei der Halterhaftung kommt es darauf ja nicht an!

Ich bin 2015 etwa vor einem Jahr eher etwas länger in Frankreich zu schnell gewesen 4kmh habe aber nicht gezahlt. Ich wurde 3 mal aufgefordert aber auf französisch aber da ich kein Französisch lesen kann habe ich es ignoriert da zudem an keinem der Briefe ein Foto oder sonst irgendetwas außer meinen Kennzeichen und die Zuzahlende Summe für mich verständlich war.
Bisher habe ich nun seid etwa einem 1/2Jahr nichts von der Behörde gehört, ich hab mir schon gedacht ob das vielleicht sogar betrügen sind oder ist das normal. Habt ihr da irgendwie Tipps oder Erfahrungen.
Auto Infos Verkehr
Mit freundlichen Grüßen

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